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Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reformer-Pilates-Kurse, Punktekarten und Mitgliedschaften.
Stand: 28. August 2026 · Betreiber: MJ ATHLETICS GbR, handelnd unter „reform"

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Reformer-Pilates-Kurse, Punktekarten, Mitgliedschaften und sonstige Studioleistungen, die online, über das Buchungssystem bsport, über andere digitale Buchungskanäle oder vor Ort geschlossen werden.

(2) Vertragspartner ist MJ ATHLETICS GbR, Wilhelmstraße 19a, 79379 Müllheim, handelnd unter der Marke „reform". Vertretung gemeinsam und einzeln durch Jil Schäfer und Marius Stürze.

(3) Kundinnen und Kunden werden nachfolgend einheitlich „Kunden" genannt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt.

2. Leistungsarten und Produktinformationen

(1) „Feste Kursreservierung" ist die Buchung einer Class, eines Workshops oder eines Personal Trainings für ein bestimmtes Datum und eine bestimmte Uhrzeit.

(2) „Punktekarte" ist ein im Voraus bezahltes Guthaben, das innerhalb der ausgewiesenen Gültigkeitsdauer für verfügbare Kurstermine eingesetzt werden kann.

(3) „Mitgliedschaft" ist ein Dauerschuldverhältnis mit dem im Tarif ausgewiesenen monatlichen Leistungsumfang, insbesondere 4, 8 oder Unlimited Classes.

(4) Der konkrete Leistungsumfang, der Bruttopreis, der Vertragsbeginn, die Gültigkeit, die Mindestlaufzeit, die Abrechnungsweise, die enthaltenen Classes und besondere Tarifbedingungen werden vor Vertragsschluss im Buchungsprozess angezeigt und Bestandteil des Vertrags.

(5) Die Gültigkeitsdauer einer Punktekarte beginnt mit dem Tag des Kaufs. Die für die jeweilige Punktekarte geltende konkrete Gültigkeitsdauer sowie das jeweilige Ablaufdatum werden beim Kauf angegeben und sind jederzeit im persönlichen Benutzerkonto auf der Buchungsplattform bsport einsehbar.

Nach Ablauf der jeweils ausgewiesenen Gültigkeitsdauer verfallen noch nicht eingelöste Kursguthaben. Eine Auszahlung oder Übertragung des verbleibenden Guthabens ist ausgeschlossen, soweit nicht im Einzelfall zwingende gesetzliche Ansprüche bestehen oder das Studio einer Verlängerung ausdrücklich zustimmt.

(6) Bei Mitgliedschaften mit einer festgelegten Anzahl an Kursen bzw. Credits pro Abrechnungsmonat stehen die jeweiligen Kursguthaben ausschließlich für den betreffenden Abrechnungszeitraum zur Verfügung.

Nicht innerhalb des jeweiligen Abrechnungszeitraums genutzte Kursguthaben verfallen mit dessen Ablauf und werden nicht auf den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen. Eine Auszahlung, Verrechnung oder anderweitige Übertragung nicht genutzter Kursguthaben ist ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit die Nutzung eines bereits gebuchten Kursguthabens aus einem vom Studio zu vertretenden Grund nicht möglich war und dem Mitglied innerhalb des betreffenden Abrechnungszeitraums keine zumutbare Ersatzmöglichkeit angeboten werden konnte.

3. Vertragsschluss und Vertragsbestätigung

(1) Die Darstellung der Leistungen im Buchungssystem ist eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung. Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch die elektronische Buchungsbestätigung oder die Freischaltung der Leistung zustande.

(2) Bei zahlungspflichtigen Online-Bestellungen werden unmittelbar vor Abgabe der Bestellung die wesentlichen Vertragsinformationen hervorgehoben angezeigt. Der Bestellbutton wird eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichnet.

(3) Nach Vertragsschluss erhält der Kunde innerhalb angemessener Frist, spätestens vor Leistungsbeginn, eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Sie enthält die Vertragsdaten, die einbezogenen AGB und, soweit einschlägig, die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.

(4) Buchungen und die Verwaltung von Guthaben erfolgen grundsätzlich über das persönliche bsport-Konto. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

4. Widerrufsrecht und feste Termine

(1) Bei Verträgen, die Verbraucher online oder außerhalb der Geschäftsräume über Mitgliedschaften oder frei einsetzbare Punktekarten schließen, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

(2) Für die Buchung einer Freizeitdienstleistung zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum, insbesondere einer konkret terminierten Class, eines Workshops oder eines Personal Trainings, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten stattdessen die Stornierungsregeln in Ziffer 9.

(3) Verlangt der Kunde bei einem widerruflichen Vertrag ausdrücklich, dass reform vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann im Fall eines Widerrufs unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen geschuldet sein.

(4) Das Widerrufsrecht bei einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt vorzeitig nur, wenn reform die Dienstleistung vollständig erbracht hat und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

5. Buchung, Kursplan und Leistungsänderungen

(1) Die Teilnahme an einer Class setzt eine bestätigte Reservierung und ein ausreichendes Guthaben bzw. einen entsprechenden Tarif voraus. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer, Raum oder einzelnen Kurstermin besteht nicht.

(2) reform darf Trainer, Kurszeiten und Kursformate aus sachlichen betrieblichen Gründen angemessen ändern, sofern der Gesamtcharakter und der wirtschaftliche Wert des gebuchten Tarifs erhalten bleiben.

(3) Eine dauerhafte wesentliche Reduzierung des nutzbaren Gesamtangebots, durch die der Vertragszweck erheblich beeinträchtigt wird, berechtigt den Kunden nach erfolgloser angemessener Abhilfefrist zur außerordentlichen Kündigung.

6. Preise, Fälligkeit und Zahlung

(1) Es gilt der im Buchungsprozess angezeigte Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bereits erworbene Einzelkurse und Punktekarten werden durch spätere Preisänderungen nicht berührt.

(2) Einzelkurse und Punktekarten sind bei Vertragsschluss fällig. Mitgliedsbeiträge werden zu dem im Tarif ausgewiesenen monatlichen Fälligkeitstag eingezogen.

(3) Während der Mindestlaufzeit bleibt der vereinbarte Bruttomitgliedsbeitrag grundsätzlich unverändert. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, darf reform den Bruttopreis im gleichen Verhältnis erhöhen oder senken.

(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit darf reform den Mitgliedsbeitrag an nach Vertragsschluss eingetretene, nicht nur vorübergehende Veränderungen der Kosten für Personal, Miete, Energie, Buchungs- und Zahlungssoftware sowie gesetzliche Abgaben anpassen. Die Anpassung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem Mehrkosten nicht durch Kostensenkungen ausgeglichen werden; Kostensenkungen sind entsprechend weiterzugeben. Die Anpassung ist auf 5 Prozent innerhalb von zwölf Monaten begrenzt und wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen.

(5) Bei Zahlungsverzug darf reform nach Mahnung und angemessener Zahlungsfrist den Zugang zu weiteren Buchungen vorübergehend sperren. Gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Mahnkosten bleiben unberührt.

(6) Bei einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift werden nur die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fremdkosten des Zahlungsdienstleisters berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

7. Laufzeit und ordentliche Kündigung von Mitgliedschaften

(1) Die Mindestlaufzeit einer Halbjahresmitgliedschaft beträgt sechs Monate ab dem im Buchungsprozess ausgewiesenen Vertragsbeginn.

(2) Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.

(3) Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Danach kann sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(4) Die Kündigung ist in Textform möglich, insbesondere per E-Mail an hallo@reform-muellheim.de oder per Post an die im Impressum genannte Anschrift. reform bestätigt den Zugang und den Beendigungszeitpunkt in Textform.

8. Außerordentliche Kündigung und Stilllegung

(1) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einer Pflichtverletzung ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Abhilfefrist oder Abmahnung erforderlich, soweit diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

(2) Eine voraussichtlich dauerhafte, ärztlich bestätigte Trainingsunfähigkeit kann einen wichtigen Grund darstellen. Der Nachweis muss nur die voraussichtliche Dauer und die fehlende Möglichkeit der Nutzung bestätigen; eine Diagnose ist nicht erforderlich.

(3) Bei vorübergehender Erkrankung oder Schwangerschaft kann der Kunde eine Stilllegung in Textform beantragen. Während einer genehmigten Stilllegung ruhen Beitragspflicht und Nutzungsrecht; die Mindestlaufzeit verlängert sich um den Stilllegungszeitraum.

(4) Eine vorübergehende Stilllegung der Mitgliedschaft ist aus gesundheitlichen Gründen jederzeit möglich, sofern dem Studio ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt wird.

Aus dem Attest muss hervorgehen, dass eine Teilnahme am Reformer-Pilates-Training aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht möglich oder nicht zumutbar ist und für welchen Zeitraum die Einschränkung voraussichtlich besteht. Die Angabe einer konkreten Diagnose ist nicht erforderlich.

Die Stilllegung erfolgt für den im ärztlichen Attest bestätigten Zeitraum. Während der genehmigten Stilllegung ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten; insbesondere werden für diesen Zeitraum keine regulären Mitgliedsbeiträge erhoben und es können keine Leistungen aus der Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden.

Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich grundsätzlich um die Dauer der Stilllegung. Bereits vor Beginn der Stilllegung entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.

Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft ebenfalls gegen Vorlage eines geeigneten ärztlichen Nachweises für den medizinisch erforderlichen Zeitraum stillgelegt werden.

(5) Unabhängig von den gesetzlichen Kündigungsrechten räumt reform Mitgliedern ein freiwilliges Sonderkündigungsrecht ein, wenn diese ihren dauerhaften Wohnsitz so verlegen, dass der neue Wohnort mehr als 30 km vom Standort reform Müllheim, Wilhelmstraße 19a, 79379 Müllheim, entfernt liegt.

Maßgeblich ist die Entfernung zwischen dem neuen Wohnsitz und dem Studio. Der dauerhafte Wohnsitzwechsel ist durch einen geeigneten Nachweis, insbesondere eine behördliche Melde- oder Ummeldebescheinigung, nachzuweisen.

Die Sonderkündigung ist in Textform gegenüber reform zu erklären und wird mit Eingang des vollständigen Nachweises zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.

Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.

9. Stornierung, Umbuchung und Nichterscheinen

(1) Eine feste Kursreservierung kann bis 12 Stunden vor Kursbeginn über bsport kostenlos storniert oder umgebucht werden. Das eingesetzte Guthaben wird wieder gutgeschrieben.

(2) Bei einer Stornierung weniger als 12 Stunden vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen verfällt das für die Reservierung eingesetzte Guthaben bzw. der Einzelkurspreis bleibt geschuldet.

(3) Bei nachgewiesenen unvorhersehbaren Härtefällen kann reform im Einzelfall eine Gutschrift gewähren. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(4) Bei Unlimited-Mitgliedschaften erfolgt nach zwei unentschuldigten No Shows innerhalb eines Kalendermonats eine Warnung. Nach einem dritten No Show darf reform die Vorbuchungsmöglichkeit für bis zu sieben Kalendertage beschränken; Buchungen freier Restplätze am Kurstag bleiben möglich.

(5) Bei einem technischen Ausfall von bsport kann die Stornierung innerhalb der Frist per E-Mail an hallo@reform-muellheim.de erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der E-Mail.

10. Verspätung und Hausordnung

(1) Teilnehmende sollen 5 bis 10 Minuten vor Kursbeginn erscheinen. Anweisungen der Trainer zur sicheren Nutzung der Reformer und sonstigen Geräte sind zu befolgen.

(2) Teilnehmende werden gebeten, rechtzeitig vor Kursbeginn im Studio zu erscheinen. Bei einer unangekündigten Verspätung von mehr als 15 Minuten nach dem offiziellen Kursbeginn besteht kein Anspruch mehr auf Teilnahme am laufenden Kurs. Hintergrund ist insbesondere, dass wesentliche Sicherheitshinweise, die Einführung in die Geräte sowie Teile der Aufwärmphase bereits erfolgt sein können und ein verspäteter Einstieg den sicheren und störungsfreien Kursablauf beeinträchtigen kann. In diesem Fall wird die Buchung wie eine verspätete Stornierung („Late Cancellation") behandelt. Das für den Kurs eingesetzte Kursguthaben bzw. der entsprechende Credit verfällt und wird nicht erstattet oder gutgeschrieben. Wurde eine Verspätung vor Kursbeginn angekündigt, entscheidet die jeweilige Trainerin bzw. der jeweilige Trainer unter Berücksichtigung des Kursablaufs und der Sicherheit der teilnehmenden Person, ob eine Teilnahme noch möglich ist. Ein Anspruch auf nachträgliche Teilnahme besteht auch in diesem Fall nicht.

(3) Es gelten die jeweils ausgehängte und online zugängliche Hausordnung sowie insbesondere respektvolles Verhalten, geeignete Kleidung, persönliche Hygiene, Stummschaltung von Mobiltelefonen und Reinigung der verwendeten Geräte.

(4) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen darf reform nach vorheriger Abmahnung eine angemessene befristete Zugangsbeschränkung aussprechen. Bei schwerwiegenden Gefährdungen oder unzumutbarem Verhalten ist eine sofortige Maßnahme zulässig.

11. Absage oder Ausfall durch reform

(1) reform darf einzelne Classes aus sachlichen Gründen, insbesondere Krankheit eines Trainers, Sicherheitsproblemen, technischen Defekten oder zu geringer Teilnehmerzahl, absagen. Die betroffenen Kunden werden so früh wie möglich informiert.

(2) Bei einer Absage durch reform wird das eingesetzte Guthaben unverzüglich gutgeschrieben. Bei einem einzeln bezahlten Termin kann der Kunde statt einer Gutschrift die Erstattung verlangen.

(3) Kann reform die wesentlichen Mitgliedschaftsleistungen für einen nicht nur unerheblichen Zeitraum vollständig nicht erbringen, wird der Beitrag für den betroffenen Zeitraum anteilig reduziert oder ausgesetzt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

12. Drittplattformen wie Hansefit und EGYM Wellpass

(1) Für Buchungen über Drittplattformen gelten vorrangig deren Tarif-, Check-in- und Stornoregeln, soweit diese im Buchungsprozess angezeigt werden. Ein eigenständiger Mitgliedschaftsvertrag mit reform entsteht dadurch nicht.

(2) Die studienbezogenen Sicherheits-, Verhaltens- und Teilnahmebedingungen dieser AGB gelten auch für Drittplattform-Nutzer.

(3) reform haftet nicht für technische Störungen, Datenverluste oder Leistungseinschränkungen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich der Drittplattform liegen und von reform nicht zu vertreten sind. Die Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

13. Gesundheitliche Voraussetzungen und Mitwirkung

(1) Reformer Pilates ist körperliches Training. Teilnehmende sind dafür verantwortlich, ihre individuelle Belastbarkeit realistisch einzuschätzen, Anweisungen zu befolgen und relevante akute Beschwerden, Verletzungen, Schwangerschaften oder ärztliche Einschränkungen vor Kursbeginn vertraulich mitzuteilen, soweit dies für eine sichere Teilnahme erforderlich ist.

(2) Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung soll vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden. reform erbringt keine medizinische Diagnose oder Behandlung.

(3) Trainer dürfen die Teilnahme oder einzelne Übungen aus Sicherheitsgründen ablehnen oder anpassen. Daraus folgt kein Haftungsausschluss für Pflichten von reform.

14. Haftung

(1) reform haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt ferner die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet reform nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von reform.

(5) Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände haftet reform nur nach den vorstehenden Haftungsmaßstäben. Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

15. Minderjährige

(1) Die Teilnahme ist ab einem Mindestalter von 14 Jahren möglich.

(2) Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter dem Vertrag und der Teilnahme vorab in Textform zustimmen. reform darf einen geeigneten Nachweis der Vertretungs- und Zahlungsbefugnis verlangen.

(3) Eine Checkbox, die ausschließlich vom Minderjährigen gesetzt wird, ersetzt die erforderliche Erklärung des Erziehungsberechtigten nicht.

16. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz verarbeitet.

(2) Einzelheiten, insbesondere zu bsport, Zahlungsdienstleistern, Drittplattformen und etwaigen Gesundheitsangaben, ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

(3) Zur Datenschutzerklärung.

17. Änderungen dieser AGB

(1) Für den Vertrag gilt grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser AGB.

(2) Änderungen wesentlicher Rechte und Pflichten, insbesondere von Preis, Leistungsumfang, Laufzeit oder Kündigung, werden für bestehende Verträge nur durch ausdrückliche Vereinbarung oder aufgrund einer wirksamen, in diesen AGB konkret geregelten Anpassungsbefugnis wirksam.

(3) Rein redaktionelle Anpassungen sowie Änderungen, die wegen zwingender Gesetzesänderungen oder rechtskräftiger Entscheidungen erforderlich sind und den Kunden nicht unangemessen benachteiligen, dürfen mit angemessenem Vorlauf in Textform mitgeteilt werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

18. Verbraucherschlichtung, Recht und Gerichtsstand

(1) reform ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ausschließlicher Gerichtsstand Müllheim ist nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular stehen auf einer eigenen Seite: Widerrufsrecht. Sie sind Bestandteil dieser AGB.

Stand: 28. August 2026.

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